Diese Aktion ist leider abgelaufen

Da wir uns mittlerweile leider außerhalb des Aktionszeitraums befinden, ist eine Teilnahme an dieser Aktion nicht mehr möglich.

Bleib echt.

Nutzen Sie nur Originale Software von Microsoft®. Illegale Software ist vielfach auch schadhafte Software. Mit einem Original sind Sie immer auf der richtigen Seite.

Software legal erwerben: Schauen Sie in die Tipps.

Insbesondere im Internet kursieren viele auffällig günstige Software-Angebote. Diese müssen nicht zwangsläufig illegal sein. Seien Sie trotzdem vorsichtig. Ein extrem günstiger Preis kann ein Hinweis auf illegale Software sein.

Wie können Sie sich schützen? Die folgenden Punkte geben wichtige Hinweise, wie Sie legale von illegalen Angeboten unterscheiden können.

Gefälschter Datenträger

Noch immer werden gefälschte Datenträger zum Verkauf angeboten, die Originalen täuschend ähnlich sehen. Der Verkauf von Fälschungen ist selbstverständlich illegal und grundsätzlich strafbar. Hinweise zur Gestaltung von original Microsoft Software finden Sie hier.

Sollten darüber hinaus Zweifel bestehen, ob ein Datenträger echt oder gefälscht ist, können Sie ihn zur Prüfung an den Microsoft PID Service schicken.

Der Verkauf einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) ist per se illegal!

Werden Ihnen nur einzelne Microsoft Echtheitszertifikate (sog. Certificates of Authenticity, kurz COAs) angeboten und geliefert, ist das markenrechtlich unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob die COAs echt sind oder gefälscht. Denn Microsoft COAs sind sog. "Kennzeichnungsmittel". Sie dürfen ohne Zustimmung von Microsoft grundsätzlich nicht einzeln verkauft werden.

Verkauf von Microsoft COAs zusammen mit nicht zugehörigen PCs/Datenträgern ist per se illegal!

Microsoft COAs dürfen nur mit Erlaubnis von Microsoft zur Kennzeichnung von Produkten, insbesondere PCs oder DVDs verwendet werden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für die legale Kennzeichnung von Produkten wie PCs mit COAs:

  • OEM-Partnern von Microsoft (wie z.B. Lenovo, Hewlett-Packard oder DELL) ist es erlaubt, OEM-COAs an den von ihnen produzierten PCs anzubringen.
  • Kleinere PC-Hersteller ("System Builder") können sog. System Builder-Versionen erwerben und die zugehörigen System-Builder-COAs an ihre PCs anbringen.
  • Vertraglich mit Microsoft verbundenen Unternehmen, die gebrauchte PCs wiederaufbereiten (Microsoft Authorized Refurbisher, kurz MAR), ist es erlaubt, MAR-COAs an den von ihnen wiederaufbereiteten PCs anzubringen. Die verschiedenen Arten von COAs dürfen aber nicht zweckentfremdet und zur Kennzeichnung anderer Produkte verwendet werden.
Der Verkauf von Microsoft COAs ist per se markenrechtlich unzulässig zusammen mit:
  • Sicherungskopien der großen OEM-Partner auf optischen Datenträgern (sog. Recovery Datenträger) und zwar unabhängig davon, ob die COA auf der Datenträgerhülle aufgeklebt oder dem Datenträger beigefügt ist (z.B. angeheftet an der Rechnung o.ä.).
  • Sicherungsdatenträger der MAR-Partner.
  • selbst gebrannten Datenträgern oder nicht von Microsoft stammenden USB Sticks.
  • Personal Computern, es sei denn es handelt sich um OEM-PCs mit OEM-COAs, PCs eines System-Builders mit System-Builder-COAs oder wiederaufbereitete PCs eines MAR-Partners mit MAR-COAs.

Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von:

  • Retail-Versionen (auch Full Package Product, kurz FPP genannt; dies sind Einzelhandelsversionen), bestehend aus einem Datenträger und einem dazugehörigen COA;
  • System-Builder-Versionen bestehend aus System-Builder-Datenträger (DVD) und einer dazugehörigen System-Builder-COA.
Der Verkauf von "gebrauchter" Software ist unter bestimmen Voraussetzungen zulässig.

Es ist rechtlich zulässig, "gebrauchte" Microsoft Software zu verkaufen und zu nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, für die Ihr Verkäufer und Sie im Streitfalle die volle Beweislast tragen:

  • Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung von Microsoft im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht worden sein.
  • Dem Ersterwerber muss das Recht eingeräumt worden sein, das Computerprogramm zeitlich unbegrenzt zu nutzen; es muss sich daher um eine unbefristete Lizenz handeln.
  • Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechtsinhaber, also Microsoft, ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
  • Alle Kopien der Vorerwerber müssen, wenn sie nicht an den Nacherwerber ausgehändigt werden, spätestens zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sein (um feststellen zu können, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man alle Vorerwerber kennen).

Sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Nacherwerber berechtigt, das Computerprogramm im Rahmen der "bestimmungsgemäßen Benutzung" im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG zu nutzen. Was die "bestimmungsgemäße Benutzung" des weiterveräußerten Computerprogramms ist, ergibt sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13) gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Weiterveräußerers eines "gebrauchten" Computerprogramms, den Nacherwerber in geeigneter Weise über die Rechte zur "bestimmungsgemäßen Benutzung" zu informieren und ihm z.B. den ursprünglichen Lizenzvertrag zu übergeben.

Vorsicht bei Angeboten von bloßen Product Keys.

Beim Kauf bloßer Product Keys ist Vorsicht geboten, denn Microsoft Product Keys verkörpern keine Lizenzen. Sie dienen nur dazu, einem rechtmäßigen Lizenznehmer die Aktivierung und damit rein faktisch die dauerhafte Nutzung der Software zu ermöglichen. Sie beinhalten aber keine Nutzungsrechte an einem Computerprogramm.

  • Wenn man nur einen Product Key und einen Downloadlink erhält, darf man die Software nur dann nutzen, wenn man zusammen mit dem Product Key auch ein tatsächlich bestehendes Nutzungsrecht erhalten hat.
  • Der Umstand, dass ein Product Key bei der Aktivierung "funktioniert", ist noch kein Beleg dafür, dass auch ein Nutzungsrecht übertragen wurde. Der jeweilige Nutzer eines "gebrauchten" Computerprogramms muss sicherstellen, dass die oben aufgeführten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind.
  • Problematisch sind Product Keys, die zu Lizenzen mit Kunden im außereuropäischen Ausland gehören. Denn in diesen Fällen wurde die zu der Lizenz dazugehörige Programmkopie regelmäßig nicht in der EWR bzw. der EU in Verkehr gebracht. Auch Product Keys, die schon oft und in verschiedenen Ländern zur Aktivierung verwendet worden sind, ohne dass Ihr Verkäufer oder Sie wissen, durch welche Vorerwerber die Aktivierungen erfolgt sind, stellen sich als problematisch dar. Es ist dann meist nicht zu klären, ob alle Vorerwerber ihre Kopien unbrauchbar gemacht haben.
  • Einzelne Product Keys für OEM-Versionen von Windows 10 können ebenfalls problematisch sein. Wenn z.B. ein solcher Product Key noch nicht zur Aktivierung verwendet wurde, also scheinbar "neu" ist, dann kann es sich um einen Product Key handeln, der bei einem OEM-Partner entwendet wurde, was in der Vergangenheit leider vorgekommen ist.
Software auf selbst gebrannten Datenträgern und USB Sticks sowie Sicherungskopien.

Wenn Microsoft Software auf selbst gebrannten Datenträgern oder USB-Sticks angeboten wird, sollten Sie vorsichtig sein. Oft handelt es sich um Raubkopien.

  • Auch rechtmäßig hergestellte Sicherungskopien dürfen nach einem Urteil des EuGH vom 12.10.2016 (Az. C-166/15) nicht weiterübertragen werden, und zwar auch dann nicht, wenn der ursprünglich gelieferte originale Datenträger zerstört oder verloren gegangen ist.

Software checken.

Nutzen Sie den Microsoft Produktidentifikationsservice, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre erworbene Software original Software ist.

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Gehen Sie auf Nummer sicher

Schützen Sie die Daten Ihres Unternehmens mit vertrauenswürdiger Microsoft-Software.

Herausragende Sicherheit für Ihr Unternehmen

Windows 10 ist das sicherste Windows, das Microsoft je entwickelt hat: mit mehrschichtigem Ansatz zum Schutz Ihres Unternehmens vor aktuellen Sicherheitsbedrohungen. Mit den Sicherheitsfeatures von Windows 10 müssen Sie sich keine Sorgen darum machen, dass Mitarbeiter versehentlich Informationen preisgeben: dank verschlüsselter Daten und Gerätesperrung bei Verlust oder Diebstahl. Durch diesen umfassenden Ansatz wird der Ruf Ihres Unternehmens optimal geschützt.

Sicherheitsfeatures von Windows 10

Geräteschutz

  • UEFI Secure Boot
  • Windows Trusted Boot

Identitätsschutz

  • Windows Hello*
  • Credential Guard

Information Protection

  • Windows Information Protection
  • BitLocker und BitLocker To Go**

Angriffserkennung, -untersuchung und -abwehr

  • Windows Defender Advanced Threat Protection
  • Bedingter Zugriff

Bedrohungsabwehr

  • Microsoft Edge
  • Device Guard
  • Smart Screen
  • Windows Defender

So vermeiden Sie Sicherheitsbedrohungen von raubkopierter Software:

  • Beziehen Sie PCs und Software von vertrauenswürdigen Quellen.
  • Vermeiden Sie unlizenzierte oder raubkopierte Software.
  • Installieren Sie vertrauenswürdige Sicherheitslösungen.
  • Überwachen Sie von Mitarbeitern installierte Software.
  • Führen Sie regelmäßig Sicherheitsupdates durch.
  • Sichern Sie Datendateien in Echtzeit.
  • Zahlen Sie kein Lösegeld an Ransomware.

Geschäftskosten von Malware durch unlizenzierte Software

Über 10.000 $ (in USD)

pro infiziertem Computer***

Wahrscheinlichtkeit einer Infektion durch raubkopierte Software aller Quellen?

28 %

Damit verursacht fast ein Drittel der unlizenzierten oder raubkopierten Software eine Malwareinfektion!

Größte Sorge der Unternehmen hinsichtlich Infektionen durch raubkopierte Software (n=202)

  • Verlust von Daten, Dateien und Unternehmensinformationen 59%
  • Aufwand und Kosten der Infektionsbeseitigung 41%
  • Systemausfälle 35%
  • Verlust von geistigem Eigentum oder geschützen Informationen 28%
  • Nicht autorisierter Zugriff auf Daten 27%
  • Ransomware 23%
  • Schädigung des Unternehmensrufs 17%

Wo liegen die Ursachen?

Malware kann gefährliche Adware, Keylogger, Passwortdiebe, Schlupflöcher für Hacker sowie Software enthalten, die Remotesteuerung von PCs ermöglicht.

Die Seiten, auf denen raubkopierte Software heruntergeladen wird, können Malware übertragen.

    Drei Ursachen einer Infektion durch Malware

  1. Software aus verdächtigen Quellen

    33 %

    der Unternehmens-PCs wurden von nicht vertrauenswürdigen Quellen bezogen:

    • Auktionsseiten
    • Berater
    • Onlineanbieter
    • PC-Hersteller
  2. Mitarbeitereigene Software auf Arbeitsgeräten

    Eigene Software bei der Arbeit zu verwenden, kann den Anteil infizierter Software auf Unternehmens-PCs um 19 % steigern.

  3. Nicht installierte Sicherheitsupdates

    Die Gründe, aus denen Sicherheitsupdates nicht installiert werden, reichen von der Angst, mit raubkopierter Software aufzufliegen, bis hin zu fehlenden Updateprozessen und entsprechenden Kontrollen. Über 66 % der Angriffe erfolgen, nachdem Updates zwar verfügbar waren, aber nicht installiert wurden.

Quelle: Ursachen und Kosten von Sicherheitsbedrohungen durch raubkopierte Software in Europa 2017. Veröffentlicht von IDC, September 2017

*Windows Hello mit spezieller biometrischer Hardware, z. B. einem Fingerabdruckleser, einem aktiven IR-Sensor oder anderen biometrischen Sensoren, erforderlich. Der hardwarebasierte Schutz von Windows Hello-Anmeldedaten/-Schlüsseln erfordert TPM 1.2 (oder höher). Wenn kein TPM vorhanden bzw. konfiguriert ist, sind Anmeldedaten/Schlüssel softwarebasiert

**TPM-Schlüsselschutz erfordert TPM 1.2 (oder höher)

***Softwaremanagement: Sicherheitsanforderung und Geschäftsgelegenheit. Globale BSA-Softwareumfrage, Juni 2018

Desktop-PCs

Unser Onlineshop bietet Ihnen Komplett PCs, die mit allem ausgestattet sind, was das Herz eines Computeranwenders begehrt - vom normalen Office-PC für die Heimarbeit bis hin zum ultimativen Gaming-Rechner mit allen gängigen Anschluss- und Erweiterungsmöglichkeiten.

Notebooks

Ob für Preisbewusste, Anspruchsvolle, für Beruf oder Freizeit - wir bieten Ihnen Notebooks, die garantiert zu Ihnen passen. Bei ARLT Computer haben wir für Sie tolle Angebote von verschiedenen Herstellern, mit unterschiedlicher Ausstattung und Top-Verarbeitung.

Windows 10 Lizenzen

Achten Sie beim Kauf Ihrer Windows 10 Lizenz vor allem darauf, dass es sich hierbei um eine Originallizenz von Microsoft handelt. Falsche Microsoft-Lizenzen sind ein Sicherheitsrisiko